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“VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011”
Neue Schwellenwerte ab 1.1.2012:
Bauaufträge: 5.000.000 EUR
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 EUR
SektorenAG bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 400.000 EUR
ACHTUNG! 15.11.2011
Schwellenwerteverordnung bis Ende 2012 verlängert! Direktvergaben weiterhin bis 100.000€ möglich!
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