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Neue EU Schwellenwerte ab 1.1.2012
Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2012
Nach Intervention der Länder wurde die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2012 beschlossen. Somit ist weiterhin eine Direktvergabe bis zu einem geschätzten Auftragswert von € 100.000,- möglich.
Parallel zur Verlängerung wurde ein neues Bundesvergabegesetz im Ministerrat beschlossen. In dieser Novelle wurden unter anderem die Erhöhung der Schwellenwerte von € 40.000,- auf € 50.000,- für Direktvergaben sowie ein neues Verfahren " Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung" ( bei Liefer und Dienstleistungsaufträgen bis € 130.000,- und Bauaufträgen bis € 500.000,-)beschlossen.
Nach Auslaufen der Schwellenwerteverordnung Ende 2012 treten an deren Stelle die Änderungen der Novelle hinsichtlich der Schwellenwerte.
BVA - Bußgeldentscheidung
Zum ersten Mal seit Inkrafttreten der letzten Bundesvergabegesetznovelle verhängte das Bundesvergabeamt am 13.5.2011 wegen dreier rechtswidriger Direktvergaben (der Auftraggeber hätte ein Vergabeverfahren durchführen müsdsen) eine Geldbuße gegen einen öffentlichen Auftraggeber.
- Artikel:
Ein Gastbeitrag von Dr. Dieter Laux, Leiter Beschaffung im Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), Wiesbaden
Artikel Vergabeblog 7.4.2011.pdf
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Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Fristen im Vergaberecht!
Die wichtigsten Fristen im Vergaberecht.
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